Gastflieger
Egal ob Sie erfahrener Pilot oder Anfänger sind, Gastflieger sind bei uns immer gern gesehen und herzlich Willkommen.
Grundsätzliches
Bedingung ist selbstverständlich eine gültige Haftpflichtversicherung und eine Fernsteuerung die den Richtlinien der BNetzA entspricht.
Die Haftpflichtversicherung bekommen Sie am besten beim Deutschen Modellfliegerverband DMFV. Gastflieger müssen ebenso wie alle anderen Modellflieger in unserem Verein die aktuell gültige Flugplatzordnung unseres Vereins beachten und dürfen nur in Anwesenheit und mit Zustimmung eines Flugwartes auf unserem Vereinsgelände fliegen.
Für ältere 35MHz Fernsteuerungen gilt: bei uns darf nur der den Sender einschalten und fliegen, der die Frequenzklammer hat.
(Entfällt für 2,4GHz Systeme)
Die Formalitäten
Gastflieger melden sich bitte bei der unter „Kontakte“ angegebenen EMail Adresse oder sprechen die Mitglieder direkt an.
Der Flugbetrieb
- Das Flugzeug muss natürlich in einwandfreiem technischen Zustand sein.
- Hat der Flugwart Zweifel am Zustand des Flugzeuges, muss er das Fliegen verbieten.
- Dasselbe gilt auch, wenn durch den Flugstil des Gastpiloten Personen gefährdet werden.
- Ansonsten gelten die Regeln der Platzordnung selbstverständlich auch für Gastflieger.
- Es darf nur hinter dem Zaun geflogen werden und nie im Bereich der Zuschauer.
- Starts und Landungen sind bei den gerade aktiv fliegenden Piloten anzusagen.
- Der Gastflieger muss sich in die ausliegende Liste eintragen und mit seiner Unterschrift die
Kenntnisnahme der Regeln und die bestehende Versicherung bestätigen. - Als Beitrag zum Unterhalt unserer Anlagen freuen wir uns über 10,- Euro als Spende in unsere Vereinskasse.
Wir wünschen viel Spass beim Fliegen auf unserem Gelände.
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